Team17 hat sich mit der Reality Gaming Group zusammengetan, um qualitativ hochwertige, wenig Energie verbrauchende Worms NFT-Sammlerstücke herzustellen, die den Fans die Möglichkeit geben, ein einzigartiges Stück Videospiel-Erinnerungsstück zu besitzen.
Die limitierten „MetaWorms“-NFTs enthalten Inhalte aus der 26-jährigen Geschichte der beliebten Worms-Reihe – die weltweit 75 Millionen Mal verkauft wurde – in Form von einzigartigen, generativen Kunstwerken.
Jedes MetaWorms NFT (metaworms.live) wird auf der Blockchain gesichert und geschützt, wodurch die Eigentumsverhältnisse auf unbestimmte Zeit dokumentiert werden – jedes digitale Sammlerstück gehört zu 100 % der Person, die es gekauft hat. Darüber hinaus sind die digitalen Worms-Sammlerstücke einmalig und können nicht kopiert werden, was sie rar und potenziell sehr wertvoll macht.
Weitere Informationen über die MetaWorms NFT Roadmap finden Sie im Discord-Kanal: https://discord.com/invite/9w9GCddH.
Die generativen MetaWorms NFTs werden von der Reality Gaming Group mit ihrer Digital Asset Trading (DAT) Plattform erstellt und verwaltet, die NFTs, Online-Shops und Marktplätze erstellt, die mit der firmeneigenen „Side-Chain“ des Ethereum Mainnet verbunden sind.
Entscheidend ist, dass dies die Schaffung umweltfreundlicher NFTs ermöglicht, die den Energieverbrauch pro Transaktion erheblich reduzieren – die Kosten für das Prägen von 100.000 NFTs auf der Sidechain der Reality Gaming Group verbrauchen die gleiche Energie wie der durchschnittliche jährliche Wasserkocherverbrauch von nur 11 Haushalten.
Darüber hinaus sind die Reality Gaming Group und Team17 eine Partnerschaft mit der Nachhaltigkeitsplattform „Coin 4 Planet“ eingegangen. Ein Teil des Verkaufs jedes NFT geht direkt an Refeed Farms, die vertikale Wurmbeete nutzen, um synthetische Düngemittel zu ersetzen und den Boden wieder aufzufüllen. Dies gilt auch für den Verkauf auf dem Sekundärmarkt während der gesamten Lebensdauer des NFT. Es ist ein echtes Engagement, dem Planeten etwas zurückzugeben und dazu beizutragen, dass unsere digitalen Produkte einen bedeutenden Unterschied in der realen Welt machen.
Die Partnerschaft mit der Reality Gaming Group ist das Debüt von Team17 in der aufregenden Welt der NFTs. Das Studio reiht sich damit in eine ständig wachsende Liste etablierter Videospielentwickler und -verlage ein, die die aufregenden Möglichkeiten der Blockchain-Technologie erkunden.
Zu den weiteren bahnbrechenden Spielen und Blockchain-Sammelobjekten, die vom Reality Gaming Group-Verlagsarm Reality Studios und der DAT-Plattform entwickelt wurden, gehören Doctor Who: Worlds Apart, Reality Clash und Smighties Universe sowie NFT-Inhalte außerhalb von Spielen, z. B. mit Toikido-Spielzeug und der Boxlegende Floyd Mayweather.
Harley Homewood, Head of Publishing, Team17 Digital, sagte: „Worms ist nach wie vor eine Ikone in der globalen Gaming-Szene mit Millionen von Fans auf der ganzen Welt. Wir sind daher sehr aufgeregt und stolz darauf, unsere Partnerschaft mit der Reality Gaming Group bekannt zu geben, bevor wir im Laufe des Jahres eine stark limitierte Auflage von Artwork-NFTs veröffentlichen. Die von der Reality Gaming Group eingesetzte Ultra-Low-Energy-Technologie und ihre kohlenstoffneutralen Server spielten eine wesentliche Rolle bei den Zusicherungen, die wir vor unserer Vereinbarung einholten; wir freuen uns sehr darauf, den Worms-Fans die Möglichkeit zu geben, ein Stück unserer Geschichte zu besitzen“.
Tony Pearce, Mitbegründer der Reality Gaming Group, fügte hinzu: „Ich bin seit mehr als zwei Jahrzehnten ein Fan von Worms, daher ist die Zusammenarbeit mit Team17, um eine erstaunliche Sammlung von MetaWorms NFTs zu erstellen, ein wahr gewordener Traum. Team17 ist ein britischer Heldenentwickler und Indie-Games-Label, und Worms hat einen ikonischen Platz im kollektiven Gamer-Bewusstsein. Diese Partnerschaft ist eine eindeutige Bestätigung für unsere DAT-Plattform und unterstreicht die wachsende Bedeutung von NFTs innerhalb des Spiele-Ökosystems.“
Hallo Björn, du schreibst „Jedes MetaWorms NFT (metaworms.live) wird auf der Blockchain gesichert und geschützt, wodurch die Eigentumsverhältnisse auf unbestimmte Zeit dokumentiert werden – jedes digitale Sammlerstück gehört zu 100 % der Person, die es gekauft hat.“
Könntest Du für Unbedarfte ausführen, inwiefern ein NFT Smart Contract (ohne parallel einen traditionellen Kaufvertrag abzuschliessen) einen legalen Besitzanspruch am „Sammlerstück“ – also dem Asset – darstellt? Was passiert wenn wenn die off-chain Daten nicht mehr verfügbar sind? Was passiert wenn eine konkurrierende blockchain die gleichen Assets referenziert?
Man erwirbt keinen „Besitzanspruch“; da es aus juristischer Sicht bereits zu keiner Übergabe kommt. Es handelt sich nicht um eine Verfügung hinsichtlich des hinterlegten Assests (jpg; wav; glb etc.). Wenn Sie es nicht explizit mit dem Urheber des Assests vereinbaren, haben sie überhaupt keine rechtliche Stellung hinsichtlich des „Kunstwerks“; indes können Sie frei über den Kassenbon – also das außenwirksame Zertifikat über den Erwerb des Assests – als Eigentümer mit verbundenen Rechten verfügen. Dateien sind nur optische Platzhalter und Aushängeschilder, die den Wert des NFTs realiter nicht begründen.
Negative Bewertung des Artikels nicht wegen des Themas, sondern aufgrund der Handwerksfehler.
ergänzend:
„Wenn nicht anders vereinbart, behält der Autor das Eigentum an dem zugrundeliegenden Werk, während dem Käufer das Eigentum an dem NFT eingeräumt wird. Der Käufer ist also „nur“ berechtigt, den NFT in Anspruch zu nehmen und andere davon auszuschliessen.“ – Juristische Fachzeitschrift
„Für den Käufer eines NFT besonders interessant ist die Frage, welche Rechte er am „digitalen Original″ eigentlich erhält. Eigentumsrechte gibt es nur bei (körperlichen) Sachen und damit nicht an digitalen Werken. Hierfür kommen lediglich Nutzungsrechte in Betracht, die jedoch einzeln eingeräumt werden müssen.“ – Rechtliche Herausforderungen sog. Non-Fungible Token (NFTs) (cmshs-bloggt.de)
weiterführende Zitate finden sich in der Fachliteratur; Empfehlung auch an den Autor.
Außer der digitalen Signatur, die Sie als Käufer ausweist, haben Sie grundsätzlich überhaupt nichts erworben.
“ [… ] das digitale Sammlerstück gehört zu 100 % der Person, die es gekauft hat.“ – Diese Aussage ist sodann nach derzeitiger Rechtslage nicht gangbar.
Junge Junge, hier sammeln sich ja auch schon die selbsternannten NTF Experten. Wer sich mit solch einem Betrug / Scam beschäftigt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Das ist Schwerpunktarbeit während meines juristischen Studiums. Ich bin kein Experte, sondern habe lediglich rechtlich geltende Grundlagen dargelegt. Sie verwechseln Personen, die mit unlauteren Methoden sich im Dunstkreis des NFT-Markts bereichern, mit der zugrundeliegenden Technologie, die Sie anscheinend nicht vollkommen erfassen. Verstehen Sie das als eine Art des Wertpapiers und ignorieren Sie die optische Zugabe eines JPG,PNG. Das als „Scam“ zu betiteln, zeugt von fehlendem Verständnis – es ist schlicht ein Markt, der ökonomischen Regeln folgt.